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Wissenswertes zur Vereinsmitgliedschaft

Um Vereinsmitglied zu werden, ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Der Vereinsvorstand entscheidet dann nach der Satzung über den Antrag.
Nach längerer Gastliegerschaft (ca. einem Jahr) ist die Aufnahme
in den Verein möglich.

Kostenbeispiel bei einem Schiff von 10m Länge:
Bei Mitgliedern (lfd. Meter 3 €)

Entrichtung einer einmaligen Aufnahmegebühr von 300,-€ pro Person.
Jährlich wiederkehrend 60,-€ Mitgliedsbeitrag.
Monatlich= 10m x 3,-€ = 30,-€ + 3,-€ Zählergeb. = 33,-Gesamtkosten
Die Kosten für Strom werden ebenfalls nach Verbrauch abgerechnet
(pro Kwh 0,36 €). Für Bootswäschen 2,50 €.
Diese Kosten gelten durchs ganze Jahr also auch im Winterlager als
Wasser oder Landliegeplatz.  
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